ABK

Gemäß Thüringer Wassergesetz ist jeder Aufgabenträger zur Erstellung eines Abwasserbeseitigungskonzeptes verpflichtet und dieses muss alle 6 Jahre fortgeschrieben werden. 


Im ABK sind alle künftigen abwassertechnischen Maßnahmen für die einzelnen Mitgliedsgemeinden darzustellen zu priorisieren und zeitlich einzuordnen. 
Besondere Schwerpunkte sind bei der Erstellung des ABK die Berücksichtigung der Belange des Gewässerschutzes, so wie die Erhöhung des Anschlussgrades aller Grundstücke an eine zentrale Abwasserbehandlungsanlage.