Fäkalienentsorgung

Regelung dazu in der Beitrags- und Gebührensatzung und der Entwässerungssatzung der Gemeinde Vogtei (Satzungen)

 

Ein Auszug daraus:

  1. Die Gemeinde oder der von ihr beauftragte Abfuhrunternehmer räumt die Grundstückskläranlage und fährt den Fäkalschlamm mindestens einmal pro Jahr ab. Ausgenommen sind Grundstückskläranlagen, die gemäß § 13 außer Betrieb zu setzen sind. Den Vertretern der Gemeinde und ihren Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu den Grundstücksentwässerungsanlagen zu gewähren.

     

  2. Die Entleerung erfolgt entsprechend der DIN 4261 einmal jährlich und bei Bedarf nach erfolgter Anmeldung in der Geschäftsstelle des Eigenbetriebs, Hanfsack 3 in 99986 Vogtei OT Oberdorla, Telefon 03601/886868.

     

  3. Der Inhalt der Grundstückskläranlagen geht mit der Abfuhr in das Eigentum der Gemeinde über. Die Gemeinde ist nicht verpflichtet, in diesen Stoffen nach verlorenen Gegenständen zu suchen oder suchen zu lassen. Werden darin Wertgegenstände gefunden, sind sie als Fundsache zu behandeln.