BannerbildBannerbildBannerbild
  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Eigentümerwechsel

Sie haben eine Immobilie erworben oder verkauft?

 

Damit wir stehts mit dem richtigen Geschäftspartner kommunizieren können, freuen wir uns über die rechtzeitige Mitteilung Ihres Eigentümerwechsels.

 

Achten Sie in beidseitigem Interesse darauf, alle vorhandenen Zähler sowie Nebenzähler vollständig abzulesen. Der Zähler sollte, möglichst durch Käufer und Verkäufer gemeinsam, im Zuge der Übernahme abgelesen und uns mitgeteilt werden, damit durch die Gemeindewerke Vogtei der Endgebührenbescheid erstellt werden kann.

 

Hinweis:

Wir möchten darauf hinweisen, dass bei noch nicht vollzogener Grundbucheintragung die Zustellung der Gebührenbescheide an den zukünftigen Grundstückseigentümer nur mit Vollmacht durch den derzeitigen Eigentümer des Grundstückes möglich ist. Eine eingetragene Auflassungsvormerkung stellt noch keinen Eigentumsübergang dar, auch in diesen Fällen ist eine Vollmacht zu erteilen.

 

Die Formulare sind als PDF Datei zum herunterladen unter dem Punkt Downloads zu finden.

 

Schicken Sie uns das vollständig ausgefüllte Formular mit den erforderlichen Anlagen anschließend per Post zu.

Einstellungen für mehr Barrierefreiheit

Schrift

Schrift­größe

100%

Kontrast

Kontraste

Inhalts­einstellungen