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Abwasseranschluss

Die technischen Anschlussbedingungen Abwasser sind in der Entwässerungsatzung der Gemeindewerke geregelt.

 

Abwasserbeseitung
Grundsätzlich bestehen für Grundstücke drei Möglichkeiten, hier anfallendes Abwasser nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu entsorgen:

  1. Einleitung in eine Zentrale Kläranlage
    Das auf dem Grundstück anfallende Abwasser wird zu einem Übergabeschacht an der Grundstücksgrenze geführt. Von dort wird es über einen Hausanschluss in das öffentliche Kanalnetz geleitet. Ist dieses im Mischwassersystem angelegt, erfolgt die Ableitung über eine Leitung. Ist aber ein Trennsystem vorhanden, ist das Abwasser auch im Grundstück schon zu trennen. Von den dann zwei vorhandenen Übergabeschächten erfolgt die Einleitung in einen Schmutzwasser- und einen Regenwasserkanal.

     

  2. Betrieb einer vollbiologischen Kleinkläranlage
    Bei vollbiologischen Kleinkläranlagen (VB KKA) handelt es sich um Anlagen, in denen die Schadstoffe und Schmutzpartikel fast vollständig durch Mikroorganismen entfernt werden. Zur Anwendung kommen diese Anlagen bei Grundstücken, welche aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht an eine zentrale Kläranlage angeschlossen werden können. Auch auf Grundstücken, wo der Anschluss an eine zentrale Kläranlage erst in vielen Jahren geplant ist, ist der Betrieb einer VB KKA sinnvoll.

     

  3. Einleitung in eine abflusslose Sammelgrube
    Hier wird ausschließlich das anfallende Schmutzwasser (ohne Regenwasser) in eine Sammelgrube geleitet, welche nur über einen Zulauf verfügt. Ein Ablauf, Überlauf oder eine Versickerungsmöglichkeit ist nicht vorhanden.

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